For this year's IPC we decided to give our writers the chance to write in their own native language. We hope that if you speak (or can read) that language we hope you enjoy these readings in the different languages we speak at the Maastricht Diplomat.
In der heutigen Sitzung hat die parlamentarische Versammlung des Europarates erfolgreich eine Empfehlung zur Cybersecurity verabschiedet.
Die aktuelle Debatte des Europarates konzentriert sich auf die Entwicklung ethischer und moralischer Leitlinien sowie auf einen einheitlichen europäischen Standard für die Sicherheit im Cyberbereich.
Die Empfehlung, die einstimmig verabschiedet wurde und nun auf eine Antwort des Ministerrates wartet, legt Anweisungen für den Schutz wichtiger Infrastrukturen vor Cyberbedrohungen fest. Sie enthält auch Vorschläge für den Umgang mit Angriffen und Maßnahmen zur Prävention. Obwohl der Prozess chaotisch war wurde eine gute Zusammenarbeit betont, so die Vertreterin der Türkei.
Eine geplante Klausel der Empfehlung, die eine Überwachung nationaler Institutionen vorsah, wurde, unter anderem nach dem Anliegen der Türkei, ausgelassen. Dieser Punkt wurde im internationalen rechtlichen Rahmen als zu chaotisch und undeutlich betrachtet und solle daher in einer späteren Sitzung erneut debattiert werden. Es wurde vereinbart, die Möglichkeit offen zu halten, diesen Aspekt im Zusammenhang mit Menschenrechten zu diskutieren, um eine Einigung zu erzielen. Ein Konsens wurde erreicht, dass diese Regelung wichtig sei, aber in ihrer ursprünglichen Form zu schwach und unklar für die vorliegende Empfehlung ist.
Während der Sitzung brachte die Ukraine den Vorschlag ein, Richtlinien zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen im Bereich der Cybersecurity zu diskutieren, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im eigenen Land. "Es muss eine angemessene internationale Antwort geben, wenn es auch durch finanzielle Hilfe erreicht wird", so der ukrainische Vertreter.
Die Türkei äußerte sich kritisch zu diesem Vorschlag und wies darauf hin, dass „im Prinzip diese Richtlinien bereits in der Europäischen Menschenrechtskonvention vorhanden seien“. Da alle Mitglieder des Europarates auch Mitglieder der Konvention sind, müssen diese Rechte bereits eingehalten werden. Die Frage sei daher, ob und in welchem Umfang diese erweitert werden müssten, mit Betonung auf die Bewahrung der nationalen Souveränität.
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